Schönheitsreparaturen


Wird ein Miet- oder Pachtvertrag gekündigt, so besteht oft Uneinigkeit darüber, in welchem Umfang und welcher Qualität das Objekt zu renovieren ist bzw. Reparatur- und Rückbaumaßnahmen durchzuführen sind.

Die neutrale Bewertung eines Sachverständigen in Kenntnis der einschlägigen Richtlinien und Gerichtsurteile zu diesem Thema, - keine juristische Wertung vertraglicher Vereinbarungen - kann hier oftmals eine außergerichtliche Einigung herbeiführen.